!!!Achtung!!!

Wir haben die Bahnordnung im §3 um den Punkt 15 "Es gilt zu beachten, dass ein maximaler Ladestrom von 2C für Lipo Akkus gilt sowie ein Entladestrom von 2C bzw. maximal 20A. Höhere Lade- oder Entladeströme führen zur Disqualifikation und Verweis des Vereinsgeländes" erweitert

Die neue Bahnordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die aktuelle Bahnordnung gibt es hier

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